Kinder- und Jugendschutz


Schutzkonzept sexualisierte Gewalt im Sport

Die Judoabteilung setzt sich für das Wohlergehen aller Judokas, insbesondere aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, ein. Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu müssen sie auch im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.

Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann, birgt aber die Gefahr sexualisierter Übergriffe. Alle Verantwortlichen müssen durch eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potenzielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, das Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt.

Deshalb

  • schaffen wir Strukturen, die die Persönlichkeitsentwicklung, vor allem von Mädchen und Jungen, stärken,
  • entwickeln wir konkrete präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung,
  • fördern wir eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens,
  • schaffen wir Handlungskompetenzen für eine aktive Intervention bei jedem einzelnen Fall sexualisierter Gewalt, unter Berücksichtigung der Interessen des Opfers.

Die Judoabteilung verpflichtet sich auf dieser Grundlage,

  • für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten gerade von Kindern und Jugendlichen zu sorgen.
  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Übungsleitenden und Abteilungsleitenden zu sensibilisieren und sie in der Entwicklung eines kompetenten Umgangs mit Hinweisen und Beschwerden zu sexualisierter Gewalt in all ihren Ausprägungen zu unterstützen.
  • bei der Auswahl von Mitarbeiter/innen, wie z.B. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen oder Jugendleiter/innen, diese durch eine aktive Auseinandersetzung mit den Inhalten der Verhaltensrichtlinie für das Thema zu sensibilisieren und so ihre Aufmerksamkeit gegenüber Grenzüberschreitungen durch sexualisierte Gewalt zu erhöhen. Die Unterschrift unter die Verhaltensrichtlinie soll auch als deutliches Warnsignal an potenzielle Täter und Täterinnen dienen.
  • ausgewählte Vertrauenspersonen als Ansprechpartner zu benennen, die interne Verfahren aufbauen und Kontakt zu den zuständigen externen Beratungsstellen vermitteln und unterhalten.
  • Ressourcen für die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt zur Verfügung zu stellen.
  • die Inhalte der Selbstverpflichtung in die Abteilungen hineinzutragen und kontinuierlich über die eigenen Aktivitäten zu informieren.
  • auf die spezifischen Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen aufmerksam zu machen.

Ansprechpartnerinnen:

   Anna-Lena Reich Tel: 01520-4520929  
  Katharina Scholl-Pfannes Tel. 0174-9605258

Informationsmaterial zum Herunterladen